Vorteile einer Behandlung
Vorteile der Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie
1.) Wir sind von der gesetzlichen Krankenkasse unabhängig, daher bestimmen wir, zusammen mit dem Klient, WANN die Therapie beendet ist, und nicht die Krankenkasse.
2.) Es gibt kaum Wartezeiten, wie bei einem approbierten Psychotherapeuten.
3.) Es ist möglich, den Termin so zu legen, dass Sie vor und nach der Sitzung keinem anderen Klienten begegnen. (Diskretion)
4.) Wir sind unabhängig von der Behandlungsmethode, können andere, alternative und sehr wirksame Verfahren anwenden, gegenüber Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
5.) Von der Krankenkasse bezahlt werden nur: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie = "Psychoanalyse".
6.) Eine Behandlung beim HPP wird NIRGENDWO registriert. Dies kann z.B. für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung von großer Bedeutung sein. Bei Klienten mit entsprechender Leitungstätigkeit, oder welchen, die eine solche anstreben, kommt die psychotherapeutische Behandlung, da sie nicht über die Krankenkasse läuft, auch nicht ans "Tageslicht" (eine irgendwo registrierte psychische Erkrankung kann machmal eine Karriere verhindern...)
7.) Auch ein HPP unterliegt der Schweigepflicht, die auch im Behandlungsvertrag verankert ist.
FORMULARE UND VEREINBARUNGEN ZUM DOWNLOAD
Anamnesebogen & Behandlungsvertrag (PDF)
Anamnesebogen & Behandlungsvertrag "Kinder" (PDF)
Bitte in Ruhe anschauen, im Querformat ausdrucken und ausgefüllt zum nächsten Termin wieder mitbringen.
Vielen Dank!